Vortrag Albert Hoffmann

Obschon  Hüsten ja zum 31. März 1941 aus dem Amt Hüsten ausgeschieden ist, freuen wir uns doch sehr, dass auch Ihr so zahlreich erschienen seid. Ja, es ist schon nicht immer ganz einfach, solche nachbarschaftliche Beziehungen zu pflegen.  Am 1.4.1941 kam es ja dann zur Gründung der Stadt Neheim-Hüsten. Anfangs war es ja schon nicht ganz einfach mit dem Zusammenleben der Hüstener und der Neheimer. Inzwischen konnte ja schon das Fest der Gnadenhochzeit zum 1.4. 2011 gefeiert werden. Und siehe da, nun treffen sich die Hüstener auf dem Neheimer Jägerfest und die Neheimer sind nun auch gern gesehene Gäste auf der Hüstener Kirmes.

 

In der Geschichte wanderten die Herdringer Krähen über den Jordan zu den Müscheder Eulen, die Bruchhauser Enten, die Hüstener Kälber, die Neheimer Möppel, die Wennigloher Hähne und viele weitere Schützenbrüder aus nah und fern zu uns ins Eulendorf. Obwohl die verschiedenen Rassen der Eulenfamilie bei uns im Sauerland vom Aussterben bedroht sind, leben bei uns in Müschede doch immerhin noch etwa 3.000 dieser Rasse. Und wenn wir von der Vogelgrippe bewahrt bleiben, dann werden die Müscheder Eulen nicht vom Aussterben bedroht sein. Ach, nun hätte ich fast die Vertreter der „schlauen Füchse“ aus Voßwinkel vergessen.

 

 

Es sei erwähnt, dass doch unsere St. Hubertusbruderschaft auch zu den ältesten Schützenbruderschaften  im kurkölnischen Sauerland zählt. Und hier im Schatten von „Glaube, Sitte und Heimat“ werde ich gerne ganz kurz, bevor ich auf das eigentliche Thema eingehe, zu diesem zentralen Thema, dem sich ja die Schützen ganz besonders verschrieben haben, einige Sätze berichten.

 

Zum Thema Heimat sei vermerkt, dass es sich bei diesem Begriff ja nicht nur um eine geographische Aussage dreht, sondern  es sich dabei vielmehr auch um uns Menschen handelt, der wir uns mit dieser Region von Geburt an verbunden fühlen und uns der Tradition und Lebensweise weiterhin verpflichtet fühlen. Ja, bei uns im Land der 1.000 Berge, lässt es sich wirklich schon sehr gut leben. Wir als Bewohner unserer Heimat wurden schon von unserer Geburt an in unseren persönlichen und auch sozialen Beziehungen besonders geprägt.

 

Auf das Thema „Glaube“ – so bin ich der Meinung – muss ich ja an  dieser Stelle nicht näher eingehen. Dabei könnte man schon über die theoretischen, die religiösen oder auch philosophischen Inhalte sprechen, aber, das würde ja wirklich zu weit führen.

 

Und zum Thema Sitte bleibt anzufügen, dass wir Schützen  geordnete und verbindliche innere und äußere Verhaltensregeln  innerhalb unserer Gesellschaft zu praktizieren haben.

 

Die offizielle Begrüßung, liebe Schützenschwestern und liebe Schützenbrüder, oblag ja vorhin unserem Amtsoberst Uwe Hecking und unserem  Schützenoberst Raimund Sonntag. Auch ich freue mich sehr, dass Sie heute so zahlreich zu uns nach Müschede gekommen sind.

 

Als ich vom Vorstand unserer Schützenbruderschaft angesprochen wurde, ob ich bereit sein würde, zu diesem Thema zu berichten, habe ich eigentlich relativ schnell eine Zusage gegeben und freue mich schon, heute vor einem solch erlauchten und illusteren  Publikum berichten zu dürfen. Schließlich habe ich ja ¾ meines Lebens aus beruflichen Gründen in Hüsten gelebt und bin auch mit der Geschichte der Amtsverwaltung betraut. Als ich 1950 meine Lehre bei der kleinen Spar- und Darlehnskasse begann, waren wir sozusagen direkte Nachbarn.

 

Natürlich könnte man über dieses Thema stundenlang berichten. Es ist ja wahrlich nicht nur ein sehr komplexes, sondern auch sogar ein kompliziertes Thema. Denn, wenn man sich mit dieser Thematik erst einmal beschäftigt und auseinandersetzt, dann kommen einem doch so allerlei Gedanken in den Sinn, die man anzusprechen meint. Aber, es gilt dann doch, sich nur auf das Wesentliche zu beschränken. Ja, meine lieben Schützenbrüder, haben sie keine Angst, ich werde Ihnen nun nur einige wesentliche Fakten vortragen. 

 

Wenn man sich erst einmal mit solchen historischen Aufgaben beschäftigt, dann stellt man sich zunächst erst einmal die Frage: Was werde ich nun zu diesem Thema an Unterlagen finden. Nun-ja, wer sucht, der findet, so ging es mir dann auch. Stundenlang könnte ich über dieses Thema berichten, aber, ich kann Ihnen nun wirklich nicht alles erzählen, was ich herausgefunden habe.

 

Und nun zu dem mir gestellten Thema:

„Im Anfang war das Wort“, so lesen wir ja bereits im Evangelium nach Johannes Kapitel 1, Vers 1. Als gläubige Christen sind wir uns ja dessen bewusst, dass unsere Erde von Gott erschaffen wurde.

Nun haben Sie aber keine Angst, dass ich Ihnen nun die ganze Schöpfungsgeschichte vortragen werde. Ich werde nun gleich einen großen Sprung in die neuere Zeit machen.

 

Deutschland trat als ein überaus rückständiges Land in das 19.Jahrhundert ein.

 

Der Name Deutschland war für viele andere Länder häufig genug lediglich ein geographischer Begriff.  Es gab kein einheitliches Staatsgebilde und auch kein einheitliches Wirtschaftsgebiet. Im Jahr 1800 wurden in Deutschland noch mehr als 300 selbstständige Ländchen und Länder gezählt, teils unter kirchlicher Herrschaft.

Neben de größeren Staaten Preußen und Österreich gab es noch zahlreiche Herzogtümer, Fürstentümer, Markgrafschaften, Grafschaften, freie Reichsstädte, freie Bistümer und Erzbistümer, Abteien und auch Propsteien.

 

Die napoleonische Zeit hat dann mit diesem Plunder kleiner und kleinster Staatsgefüge und Souveränitäten gewaltig aufgeräumt. Aber auch der Deutsche Bund, der aus dem Wiener Kongress hervorging, blieb lediglich ein nur loses, zusammengesetztes Mosaik von 38 Staaten, deren jeder volle politische und wirtschaftliche Selbstständigkeit beanspruchte. Jeder dieser Kleinstaaten hatte seine besonderen Gesetze, besondere Münzen, besondere Maße und Gewichte. Die Fürsten und  die Regierungen der einzelnen Staaten ergingen sich zu dieser Zeit in den kleinsten gegenseitigen Eifersüchteleien. Jede Dynastie kannte nur ihre eigenen Interessen.  In einem Punkte war man sich allerdings stets einig, nämlich, wenn es darum ging, die lieben Untertanen zu verfolgen, die aus den jammervollen Zuständen heraus zustreben und nach deutscher Einheit und nach wirtschaftlichem Fortschritt verlangten. Der politische Zustand Deutschlands in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts entsprach lediglich der wirtschaftlichen Rückständigkeit. Von einer Volkswirtschaft konnte zu dieser Zeit noch nicht gesprochen werden. Es bildete vielmehr jedes Ländchen  von einigen Quadratmeilen ein fast gänzlich in sich abgeschlossenes Wirtschaftsgebiet, deren eines mit dem anderen nur sehr wenig Verbindung hatte. Von einem Handelsausaustausch konnte wirklich zu dieser Zeit noch nicht gesprochen werden.

 

Die Menschen, auch bei uns im Sauerland, lebten ein stilles Dasein in örtlicher Verbundenheit. Reisen auf weitere Entfernungen hin, waren zu dieser Zeit kaum denkbar.  Die Landstraßen und die Verkehrsmittel waren noch ungemein rückständig, besonders in Norddeutschland soll der Zustand der Verbindungsstraßen sehr schlecht gewesen sein. Die Zeitungen berichten zu dieser Zeit nicht selten von unterentwickelten Wegen und Straßen. Die Fahrzeuge blieben nicht selten im  Lehm und Sumpf stecken. Hinzu kamen die zahlreichen Zollschranken, die ebenfalls für die Verkehrsentwicklung recht ungünstig waren. Nicht nur die staatlichen Territorien sperrten sich gegenseitig ab, sondern auch innerhalb der  einzelnen Staaten sowie an den Toren der Städte wurden vielfach Abgaben bei der Ein-und Ausfuhr von Handelsgegenständen fällig. Innerhalb Preußens gab es noch bis zum Jahr 1818 mehr als 60 Zollschranken mit ebenso vielen Zolltarifen. Für eine Ware, die zum Beispiel von Magdeburg nach Dresden transportiert wurde, musste zu dieser Zeit noch an 16 Stellen Zoll gezahlt werden.

 

Diese Informationen mögen zunächst erst einmal als Einstieg in dieses Thema reichen. Richten wir nun einen Blick in die Zeit vor 175 Jahren; damals wurde ja das Amt Hüsten gegründet.

 

Die Enttäuschung über die spätere Abschaffung der Ämter im Jahr 1974, so natürlich auch des Amtes Hüsten, führte in dieser Zeit zunächst schon zu ganz gewaltigen Umbrüchen, mit der Folge vielseitiger Veränderungen. Schließlich hatte sich das Amt als Verwaltungsform für den ländlichen Raum unbestritten über mehrere Jahrhunderte bewährt. Es diente ja schließlich der wirtschaftlichen Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben in den damals noch dünnbesiedelten, ländlichen Gebieten, in denen mehrere kleine Siedlungseinheiten zum Verwaltungsverbund „Amt“ zusammengeschlossen wurden und dies auch eine nach den jeweils geltenden Herrschaftsprinzipien geformte Ausprägung erhielt. Vielfach auch vereinfacht als „Schreibstube“ der amtsangehörigen Gemeinden ausgedrückt. Soweit dieser kurze Ausblick in die Zeit der Auflösung der Ämter im Jahr 1974.

 

Doch nun richte ich meinen Blick zurück in die vergangenen Zeiten.

 

Die eigentlichen Wurzeln des Amtes liegen schon im Mittelalter.

 

In seiner Dissertation hat Wilhelm Hacker die Entstehung der Ämter in Westfalen wie folgt zusammengefasst:

 

„Das ganze 13. Jahrhundert ist wesentlich dadurch charakterisiert, dass sich eine neue Form der Verwaltung – nämlich die Amtsverwaltung –  allmählich entwickelte und nach und nach alle wichtigsten Verwaltungszweige erfassten.  Die Umwandlung in die Amtsverwaltung – dieser Ausdruck, diese Bezeichnung muss hier im allgemeinen Sinne verstanden werden – setzt zuerst auf dem für den Landesherren wichtigsten Gebiet, nämlich auf dem der ` Finanzverwaltung`,  ein.

 

Als die ersten Beamten in neuerem Sinne sind die Drosten und teilweise auch die Schulten aufzufassen. Sie dürfen jedoch keineswegs mit den Amtsleuten das 14. und auch das 15. Jahrhundert identifiziert werden. Droste und Schulten sind bis in das 13. Jahrhundert hinein in erster Linie wirtschaftliche Beamte. Die neue Amtsverfassung, die darin besteht, dass das Gesamtterritorium eines Landesherrn in eine Anzahl von Ämtern, d.h. fest umgrenzter kleiner Territorialbildungen, mit einem Amtmann an der Spitze, zerfällt, hat ihre eigentlichen Anfänge  erst dort, bei denen nunmehr jedoch auch die militärischen Befugnisse stärker hervortreten, und zwar in Verbindung stehen mit einem befestigten Ort, der später als Mittelpunkt eines Amtes erscheint“, so jedenfalls die seinerzeitige Meinung.  

 

Ämter im Herzogtum Westfalen

Im Jahr 1781 gab es im Herzogtum Westfalen 43 Ämter und Gerichte mit völlig unterschiedlicher Ausdehnung. Ihnen nicht zugeordnet waren die Städte und die Freiheiten. Diese waren gewissermaßen „amtsfreie Gemeinden“.

Wie der dem Amte vorstehende Amtmann im  18. Jahrhundert in die kurfürstliche Verwaltung eingebunden war, schildert anschaulich am Beispiel der Rekrutenaushebung Joseph Wurzer in seinen Lebenserinnerungen.

  

Der aufgrund des Friedens von Lunéville vom 9. Februar 1801 zwischen Frankreich und Russland ausgehandelte und am 8. September 1802 von der Reichsdeputation angenommene Plan zur Entschädigung derjenigen weltlichen Fürsten, die ihre auf der linken Rheinseite gelegenen Gebiete an Frankreich verloren hatten, sah die Auflösung des geistlichen Kurfürstentums Köln und die Übertragung des Herzogtums  Westfalen an den Landgrafen Ludwig X. von Hessen-Darmstadt vor. Dieser nahm noch am gleichen Tage, also einige Monate vor dem Reichsdeputationshauptausschluss vom 25. Februar 1803, die ihm zugesprochenen Gebiete in Besitz, griff alsdann die Absichten des früheren Landesherren auf und schuf ab 1806, als Großherzog Ludewig I., mit dem Gesetz vom 22. September 1807 über die Neueinteilung, das Herzogtum Westfalen. Anstelle der bisherigen 15 Ämter, die nach übersichtlicher Flächengröße  und etwa gleicher Einwohnerzahl zugeschnittenen Ämter Arnsberg, Attendorn, Balve, Belecke, Bilstein, Brilon, Erwitte, Eslohe, Fredeburg, Geseke, Marsberg, Medebach, Menden, Meschede, Oestinghausen, Olpe, Rüthen und Werl. Das Gesetz legte dann im Einzelnen fest, welche Städte, Freiheiten, Gerichte, Kirchspiele, Orte, Dörfer und Höfe zu dem jeweiligen Amt gehören sollten und wo dann der Sitz des Amtes sein sollte.

 

 

 

 

 

 

Die hessische Ämtereinteilung 

Schon im Gesetz vom 22. September 1807 wurde angekündigt, die Ortsvorstände in den Gemeinden durch Schultheißen zu ersetzen. Der Schultheiß, dem ein aus vier oder acht Personen bestehender Gemeinderat mit beratender Funktion zur Seite stand, war als „Staatsdiener“ dem Amtmann unterstellt.

Mit der Schaffung von 18 Ämtern und 282 Schultheißenbezirken hatte der Großherzog auch für das Herzogtum Westfalen eine Kompetenz-Neuverteilung zwischen Justiz und Verwaltung herbeizuführen, die jedoch von der Staatsregierung nicht aufgegriffen wurde. Dazu kam es dann erst später in preußischer Zeit.

 

 

 

 

 

Das Amt in preußischer Zeit von 1816 – 1933

 

Der König von Preußen, der aufgrund der Generalakte des Wiener Kongresses vom 9. Juni 1815 neuer Landesherr geworden war und das Herzogtum Westfalen  nach Abschluss

des Staatsvertrages zwischen Preußen, Österreich und dem Großherzogtum Hessen vom 30. Juni 1816 am 15. Juli 1816 durch den Freiherrn Ludwig von Vincke in Besitz genommen hatte, ließ diese Verwaltungsstruktur zunächst unangetastet.

 

Allerdings wurde am 1. Januar 1817 beschlossen, dass jeder Regierungsbezirk in Kreise eingeteilt werden sollte. Wie schon in den alten preußischen Gebieten wurde nun auch in den neu erworbenen Provinzen eine weitere Instanz zwischen Gemeinden und Regierungen eingeschoben. Ursprünglicher Grund für die Schaffung der Kreise in Preußen waren die unbefriedigenden Erfahrungen, die man auf dem Lande mit der Verwaltung durch die Richter gemacht hatte. Im neugeschaffenen Regierungsbezirk Arnsberg gab es auf dem Gebiet des heutigen Hochsauerlandkreises zunächst die Kreise Arnsberg, Brilon und Medebach.

 

 

Im Wesentlichen vollzog sich diese Neuordnung in zwei Etappen. Oberpräsident Freiherr Ludwig von Vincke ordnete alsdann an, die örtlichen Ebenen neu zu ordnen und die deutsche Bezeichnung „Bürgermeisterei“ und damit den „Bürgermeister“ einzuführen. In dieser Übergangszeit leisteten die „unteren Lokalbehörden, Bürgermeister, Ortsvorstände und besonders auch die Landräte in Eigenarbeit die Vorarbeit zu einer neuen Verwaltungs- und Gebietsorganisation auf lokaler Ebene“. Die kleinen Verwaltungseinheiten wurden damit abgeschafft. Gleichzeitig versuchte man jedoch auch, die oft unfähigen Schultheißen auf diesem Wege aus ihren Ämtern wieder zu entfernen.

 

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schützenbrüder, wenn man sich mit diesen geschichtlichen Dingen etwa näher beschäftigt, dann gerät man – ehrlich gesagt – schon einmal kräftig ins Schwitzen.

 

Etwa 10 Jahre später, kamen dann schon wieder weitere Neuordnungen ins Gespräch.

 

Waren die Ämter und zur Zeit der Schultheißen auch die Schultheißenbezirke landesherrliche Verwaltungsbezirke, so änderte sich der Charakter mit der Gemeindeordnung vom 11. März 1850, die die Trennung von Stadt und Land aufhob und den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt wurde, sich mit einer benachbarten Gemeinde zusammenzuschließen.

  

 

Nun mache ich einen etwas größeren Sprung in die Zeit der Weltwirtschaftskrise zu Beginn des letzten Jahrhunderts. Zu dieser Zeit gerieten immer mehr Kommunen in finanzielle Schwierigkeiten. Am12. September 1931 übertrug die preußische Sparnotverordnung die Zuständigkeit für alle Haushaltsangelegenheiten –vor allem auch die Besoldungsfragen – vom gewählten Vertretungsorgan auf den Hauptverwaltungsbeamten, beim Amt also auf den Amtsbürgermeister.    Dieses bedeutet schon vor der „Machtergreifung Hitlers“ einen ganz erheblichen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.

 

Mit dem dann wachsenden Einfluss der Nationalsozialisten gerieten dann auch sehr schnell die Amtsbürgermeister  als hervorgehobene leitende Beamte in ein bisher nie da gewesenes Spannungsfeld weltanschaulicher Auseinandersetzungen.

 

Das Amt in der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 – 1945

 

Als Reichskanzler von Papen am 20. Juli 1932 die als „Preußenschlag“ bezeichnete “Reichexekution“ gegen Preußen vollzog und von den abgesetzten sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Otto Braun als Reichskommissar die Aufgaben des preußischen Ministerpräsidenten übernahm, blieb das Land Preußen formal weiter bestehen. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 setzte alsdann die „Gleichschaltung“ der kommunalen Ebene ein. Am 4. Februar 1933 hob Hermann Göring, dem die Leitung des Reichskommissariats für das preußische Innenministerium übertragen worden war, durch Verordnung die 1929 gewählten Gemeindevertretungen auf und veranlasste in Preußen am 12. März 1933 eine für die Nationalsozialisten enttäuschend verlaufende Kommunalwahl. Zuvor waren wesentliche Grundrechtsbestimmungen der Weimarer Reichsverfassung bis auf weiteres außer Kraft gesetzt worden.

 

Schon bald begann man, missliebige Kommunalbeamte und Politiker einzuschüchtern und zu terrorisieren. Dieses Schicksal erlitt auch der Amtsbürgermeister des Amtes Hüsten, Dr. Adolf Gunst. Als Reserveoffizier hatte er vor Verdun die Schrecken des Ersten Weltkriegs kennengelernt und später bei einem Gasangriff eine Gasvergiftung erlitten, die ihm später immer wieder zu schaffen machte. Schon sehr früh schloss er sich dem „Friedensbund der Deutschen Katholiken“ an. Als Vorsitzender der deutschen Sektion gehörte er mit zu den Einladenden zu dem heute durch die Teilnahme Franz Stocks sehr bekannten Friedenstreffen vom 12. September 1931 auf dem Borberg bei Brilon. Kein Wunder, dass er in dieser Position und nach der Auseinandersetzung mit dem katholischen „Nazipastor“ Dr. Lorenz Pieper, damals Kaplan an St. Petri in Hüsten, den Groll der Nationalsozilisten auf sich gezogen hatte. Sie warfen ihm vor: Demokratiefreundlichkeit, Republikanische Staatstreue, Völkerverständigung, Friedensarbeit im Rahmen des Friedensbundes der Deutschen Katholiken und vor allem die Abwehr der Angriffe auf die Juden. Am 30. Juni 1933 wurde Gunst dann „wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand“ versetzt.

 

Nach vorausgegangener Einschüchterungen und vorübergehender Verhaftung fand die Angelegenheit mit der Zahlung eines Betrages von 5.000 Reichsmark ein vorläufiges Ende. Ähnlich ging es auch dem Zentrumsmitglied und Amtsbürgermeister Fritz Weber aus Medebach. Auch hier stellte sich ein Disziplinarverfahren ein, wenn man sich mit dieser Thematik dann weiter beschäftigt, stellt man auch in unserer Region sehr schnell weitere ähnlich gelagerte Entwicklungen fest, auf die ich hier natürlich nicht weiter eingehen kann. In Eslohe wurde schließlich auch der aus Hüsten stammende Amtsbürgermeister Dr. Fritz Abel „bis auf weiteres beurlaubt“, weil er dem NS-Regime kritisch gegenüber stand.

 

 

 

 In Ausnahmefällen blieben jedoch auch einige Amtsbürgermeister bis zum Ende der  Herrschaft in ihrem Amt.

 

Unter Hermann Göring, der am 10. April 1933 preußischer Ministerpräsident geworden war, trat am 1. Januar 1934 das preußische Gemeindeverfassungsgesetz vom 15. Dezember 1933 in Kraft, das in Anwendung des „Führerprinzips“ die Berufung der Stadt- und Gemeinderäte auf den jeweiligen Landrat übertrug und dann die alten Titel „Gemeindeschulze“ und „Gemeindeälteste“ aufgriff.  Doch schon zwei Jahre später, nämlich am 1. April 1935, war dieses preußische Gesetz durch das Inkrafttreten der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 schon wieder überholt. Aus dieser Gemeindeordnung entwickelte sich dann schon sehr schnell eine weitere NS-Parteiangelegenheit, die die Berufung der Gemeinderatsmitglieder dem örtlichen Kreisleiter der NSDAP überließ. Sie griff dann wieder auf die Begriffe „Bürgermeister“ und „Beigeordnete“ zurück.

 

Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs gelang es dem Arnsberger Landrat und Kreisleiter der NSDAP, Dr. Heinrich Teipel, trotz der „Verordnung über die Vereinfachung der Verwaltung“ vom 30. August 1939, nach der alle Arbeiten über die Änderung von Gemeindegrenzen einzustellen waren, „durch seine Beziehungen“ zu Berlin, zum 1. April 1941 den Zusammenschluss der Stadt Neheim mit der Freiheit Hüsten durchzusetzen. Damit schied Hüsten aus dem Amt Hüsten aus, das allerdings weiterhin den Namen Hüsten trug und auch seinen Amtssitz dort behielt.

 

 

Zum Amtsbürgermeister bestellte man nicht den früheren Amtsbürgermeister Johannes Mester. Dieser war bei der Partei wohl in Ungnade gefallen, weil er es gewagt hatte, den NS-Gruppenleiter von Hüsten wegen angeblicher Unterschlagung von 2.000 RM Parteigeldern bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Teipel wurde dann zunächst mit der Amtsverwaltung Oestinghausen in Hovestadt beaufragt, ging dann zum Amt Lüdenscheid und schließlich zur „Kreisselbstverwaltung“ in Unna. Die Leitung des Amtes wurde dann zusätzlich dem Amtsbürgermeister Anton Romberg des Amtes Balve übertragen.

 

Als der Zweite Weltkrieg dann immer weitere Menschenopfer forderte, kam es zur Vereinigung weiterer Verwaltungen. Hierzu verfasste der Arnsberger Regierungspräsident eine schlagkräftige Verfügung. Zum Kriegsende jedenfalls gerieten die Amtsbürgermeister wie auch alle weiteren Funktionsträger im nationalsozialistischen Staat in den Strudel der Abrechnung und des Neuanfangs.

 

Die Wiederbelebung des Amtes nach den Vorstellungen der britischen Besatzungsmacht 1945-1946

 

Nach der Eroberung  des Sauerlandes  Anfang April 1945 übernahmen zunächst die amerikanischen Truppen die Herrschaft. Am 30 Mai 1945 folgten in dem für sie vorgesehenen Kontrollgebiet die Briten. Im Sommer 1945 ordnete die britische Militärregierung    die Neubildung von demokratischen Vertretungen in den Kommunen an. Mit der Verfügung vom 18. Juli 1945 beauftragte der Regierungspräsident auf Anweisung der Bezirks-Militärregierung Arnsberg  die Landräte, zunächst in den Gemeinden und dann auch in den Ämtern und Kreisen sogenannte Vertrauensausschüsse zu bilden. Diese sollten den Leiter der betreffenden Verwaltung in dringenden Verwaltungsangelegenheiten beraten. 

 

Später griffen dann jedoch auch die Briten wieder auf die vorhandenen behördlichen Institutionen zurück. Behördenleiter, die ihnen durch ihr Verhalten in der Zeit des Nationalsozialismus belastet erschienen, ersetzten sie unverzüglich durch andere, ihnen genehme Personen.

 

 

Am 23. November  1945 ordnete die Militärregierung die sofortige Einrichtung demokratischer Vertretungen in den Gemeinden, Ämtern und Kreisen an. Es handelte sich in erster Linie um die Übertragung englischer Verwaltungsgrundsätze auf deutsche Verhältnisse. Die amtierenden Bürgermeister und Landräte sollten sich bis Anfang 1946 entscheiden, ob sie weiterhin die Chefs der Verwaltung bleiben wollten, oder ob sie Vorsitzende der neuen Vertretungen mit der bisherigen Bezeichnung Landrat oder Bürgermeister werden wollten. In dieser Zeit wurden nicht wenige amtierende Personen vor das Sondergericht Dortmund als mögliche „Überzeugungstäter“ geführt und dann auch als verurteilte Gegner des Naziregimes zu mehreren Monaten Gefängnis verurteilt. In Einzelfällen konnten nicht belastete Behördenleiter ihre Tätigkeit jedoch auch fortsetzen. 

 

Bei der Besetzung und Bestellung der ersten Amtsdirektoren gab es zeitweise schon gewaltige Schwierigkeiten. Auch wegen der unterschiedlichen Konfessionszugehörigkeiten entzündeten sich so manche Diskussionen. Ein Kandidat soll auch zu der damaligen Zeit schon von seiner Frau getrennt gelebt  haben und eine andere Frau als Geliebte gehabt haben. Dieser spezielle Fall soll auch in Arnsberg die Gemüter erhitzt haben.

 

Im April 1946 löste die Verordnung Nr. 21 der Britischen Militärregierung die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wieder ab. Sie wurde dann durch eine

„britisch-revidierte“ Deutsche Gemeindeordnung abgelöst. Mit dieser Regelung sollte das „Naziwesen“ und das damit verbundene Führerprinzip ausgetilgt werden, die politischen Ziele und Lehren der nationalsozialitischen Partei aus dem Deutschen Recht auszumerzen und ordnungsgemäße Regierungsmethoden einzuführen.

Gleichzeitig sollte der deutschen Bevölkerung das Recht und die Führung ihrer Angelegenheiten selbst übergeben werden.

 

In dieser Zeit führten die Engländer dann auch die sogenannte „Doppelspitze“ ein. Das bedeutete für die Ämter, dass mit sofortige Wirkung das durch die britische Besatzungsmacht verordnete Prinzip galt: Der ehrenamtliche Amtsbürgermeister war der Repräsentant des Amtes und gleichzeitig auch Vorsitzender der Amtsvertetung; der hauptamtliche und von der Amtsverwaltung gewählte Amtsdirektor war der Leiter der Amtsverwaltung.

 

Das Amt im Land Nordrhein-Westfalen von 1946 – 1974

 

Die älteren von uns erinnern sich noch sehr gut, als nach den Wirren des Zweiten Weltkriegs unsere Region zunächst in der „Bizone“ lebte, die sich aus der amerikanischen und britischen Zone ergab. Später kam dann auch noch die französische Zone hinzu. Wir lebten dann in der „Trizone“. Noch sehr gut erinnere ich mich der damaligen Karnevalsveranstaltungen, bei den wir  dann den Schlager sangen: „Wir sind die Eingeborenen von Trizionisien“.

 

 

Nachdem die britische Militärregierung durch die Verordnung Nr. 46 die  preußischen Provinzen aufgelöst und damit zum 23. August 1946 das Land Nordrhein-Westfalen gegründet hatte, galt die „britisch-revidierte“ Gemeindeordnung zunächst noch weiter fort. Abgelöst wurde sie dann durch die vom Landtag am 28. Oktober 1952 beschlossene Gemeindeordnung  Die ergänzenden Regelungen für die Ämter schuf die Amtsordnung vom 10. März 1953, die weitgehend auf die bisherigen, durch die Briten getroffenen Bestimmungen zurückgriff.

 

Dadurch das die Mitglieder der Amtsvertretung nicht mehr, wie noch im Gemeindewahlgesetz vom 6. April 1948 bestimmt, unmittelbar von den Amtseinwohnern sondern von den Gemeindevertretungen gewählt werden sollten, kam der Verbandscharakter des Amtes stärker zum Ausdruck.

 

Eine einschneidende Änderung führte der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW  mitUrteil vom 21. August 1954 herbei.  Dieser erklärte die Bestimmung des § 60 Abs. a GO, wonach in amtsangehörigen Gemeinden die Aufgaben des Gemeindedirektors von dem Amtsdirektor wahrgenommen werden, für verfassungswidrig. Stattdessen blieb den Gemeinden die Möglichkeit, auf ihren Amtsdirektor zurückzugreifen und ihn zu ihrem ehrenamtlichen Gemeindedirektor zu wählen. Diese Möglichkeit wurde sodann von vielen Gemeinden auch aufgegriffen. Eine Ausnahme bildete damals das Amt Warstein.

 

Zur Gewährleistung von Bürgernähe führte Amtsdirektor Philipp Klippel im Amt Hüsten eine intelligente Regelung ein. Er ließ in den amtsangehörigen Gemeinden ab 1957 die Bürgermeister zu ehrenamtlichen 1. Beigeordneten sowie die Stellvertretenden Bürgermeister zu ehrenamtlichen 2. Beigeordneten ihrer Gemeinde bestellen. In der Gemeinde Langscheid kam es dann zu einem Zerwürfnis zwischen Bürgermeister und Amtsdirektor, mit der Folge, das Philipp Klippel sein Amt als Gemeindedirektor niederlegte und 1969/1970 für mehr als ein Jahr der Kämmerer des Kreises Arnsberg, Josef Jürgens, dieses Amt übernehmen musste. Ja, auch so etwas soll es gegeben haben, meine Damen und Herren.

 

Die Amtsdirektoren gingen weitgehend aus dem gehobenen staatlichen oder kommunalen Verwaltungsdienst hervor. Nach der Amtsordnung vom 10. März 1953, in Verbindung mit §49 1.S. 2 GO mussten sie „die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und zudem eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt“ nachweisen. Da sie von der Amtsverwaltung gewählt wurden, achtete die politische Mehrheit schon darauf, dass sie auch ihrer Partei angehörten oder ihr zumindest nahestanden.

      

Ämter, die sich bisher für ihre Verwaltung mit angemieteten oder von Gemeinden zur Verfügung gestellten Räumen zufrieden gegeben hatten, gingen nun dazu über, eigene Verwaltungsgebäude zu errichten.

 

Während in anderen Bundesländern das westfälische Amt zum Vorbild für die Errichtung neuer Gemeindeverbände gedient hat, sind im Zuge der Regionalreform zwischen 1966 und 1974 die westfälischen Ämter nach mehr als hundertjähriger segensreicher Tätigkeit aufgelöst worden. Und der Bürgermeister des Amtes Hüsten, Josef Klauke, hat der Niederschrift über die letzte Sitzung der Amtsverwaltung sarkastisch aber auch mahnend hinzugefügt: „Den Mächtigen dieses Landes hat es gefallen, das Amt zum 1. Januar 1975 auszulöschen. Wir schließen damit das letzte Beschlussbuch mit der Hoffnung, dass die Nachfolgekörperschaft alle Beschlüsse loyal ausführen wird und in der Zukunft alle notwendigen Maßnahmen der Daseinsvorsorge in den amtsangehörigen Gemeinden  nach dem Grundsatz der

Gleichbehandlung aller Einwohner durchführen werden.“

 

Sofern die Amtsdirektoren nicht aus Altersgründen in den Ruhestand traten, wurden sie von den Vertretungen der als Rechtsnachfolger der Ämter neu gebildeten Städte und Gemeinden zu deren Stadt und Gemeindedirektoren gewählt. Das Personal der Amtsverwaltungen wurde übernommen.

 

 

Amt Hüsten: „Das Amt ist tot“. Dieses 1967 vom Hauptgeschäftsführer des damals noch selbstständigen Städtebundes gesprochene Wort zitierte Amtsdirektor Klippel beim letzten Amtsfest des Amtes Hüsten  in der Herdringer Gemeinschaftshalle. Und er verabschiedete sich mit den Worten: „Mit Philipp  I. endet nach 137 Jahren des Bestehens das Amt Hüsten am 31. Dezember 1974 die Dynastie der Hauptgemeindebeamten  dieses Amtes.“ Eben zu diesem Zeitpunkt tritt Philipp Klippel nach 19 jähriger Tätigkeit im Amt in den Ruhestand.“, so der Wortlaut des WP-Berichtes.        

 

Rückblickend berichtete die Westfalenpost zu späterer Zeit inhaltlich noch einmal über die Zeit der Neugliederung. Daraus zitiere ich nachfolgend noch einige wichtige Passagen. „Die Kreise Arnsberg, Brilon und Meschede hatten ihre besondere Geschichte seit preußischer Zeit, also seit 1817. Die Kreise waren in Ämter aufgeteilt; sie waren die Verwaltungsebene der dazugehörenden Gemeinden. Doch etwa 150 Jahre später wollte die Politik größere Einheiten schaffen. So entstand zum 1.1.1975  die kommunale Neugliederung. Aus den Kreisen Arnsberg, Brilon und Meschede wurde der Hochsauerlandkreis. Die Gemeinden sollten damals nicht weniger als 8.000,   mindestens jedoch aber 5.000 Einwohner haben. Für die Kreise wurden Größenordnungen von 200.000 Einwohnern angestrebt.

 

Ziel der Reform, so hieß es damals in der Düsseldorfer Landesregierung, dem Wandel der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Rechnung zu tragen. Dazu wurde ein gerade zu revolutionär anmutender Zahlenschlüssel entwickelt. So wurden damals die 63 Gemeinden des Kreises zu sechs Großgemeinden zusammengelegt. Hinter den politischen Kulissen wurde zu dieser Zeit recht heftig gestritten, gefeilscht und gerangelt. Es waren jedoch beileibe nicht alle Verantwortlichen mit dieser Regelung einverstanden.  Schließlich hatten die Gemeinden ja immerhin 150 Jahre in der Verwaltung – nach Meinung der meisten Bürgerinnen und Bürger - recht gut funktioniert.

 

Hektische Betriebsamkeit bestand aber nicht nur unter den Kommunalpolitikern, sondern auch bei den Bürgern. Es kam damals ein Prozess in Gang, der einige Gemüter erhitzte und für Schlagzeilen in der Presse sorgte. Anfangs gab es auch anders lautende Vorschläge, nämlich die Kreise Brilon und Meschede zusammenzulegen, anderseits wurden aber auch Stimmen laut, den Kreis Arnsberg mit Iserlohn ins Gespräch zu bringen, oder aber auch die weitere Selbstständigkeit des immerhin 143.000 Einwohner zählenden Kreises Arnsberg. Doch die Arnsberger fürchteten das starke wirtschaftliche Gewicht des westlichen Nachbarn und nahmen alsdann Kontakt zu den östlichen Nachbarn auf. So beschlossen die Kreistage Arnsberg und Meschede bereits im Januar 1969 einstimmig den Entwurf eines Gebietsänderungsvertrags zur Bildung eines neuen Kreises Arnsberg und lösten damit zunächst erst einmal  Unruhe aus. Die Landräte der Kreise Lippstadt, Soest, Olpe, und Brilon bezeichneten in als „Sperrlösung“, die eine sinnvolle Ordnung des Sauerlandes unmöglich mache. Daraufhin näherte sich dann Meschede wieder dem Kreis Brilon an. Hiernach kam es dann zunächst zu einem umfassenden Anhörungsverfahren.

 

Dann begannen die „Geheimverhandlungen“, insbesondere auch begleitet von den Bewohnern – besser gesagt nur von einigen Bewohnern -  der Gemeinde Grevenstein. Zunächst wurde damals nicht ohne Erfolg nach „Leichen im Keller der Nachbarn gesucht. Im Kreis Arnsberg war das die Sportanlage Große Wiese in Hüsten der defizitäre Flughafen in Echthausen  und im Kreis Brilon war es die Bob- und Rodelbahn in Winterberg.

 

Nachdem nun Meschede wegen seiner zentralen Lage als Sitz des neuen Hochsauerlandkreises feststand, wurde eine Regelung für die bisherigen Kreisstädte Arnsberg und Brilon gefunden. Die ehemaligen Kreishäuser wurden dann zu Nebenstellen der Kreisverwaltung Hochsauerland.

 

 

Zunächst sollte das neue „Konstrukt“ schlicht und einfach nur „Sauerlandkreis“ heißen. Doch Gerhard Teriet, der damalige Bürgermeister der am 1. April 1941 neu gegründeten Stadt Neheim-Hüsten und in der Folge der neuen Stadt Arnsberg, schlug jedoch die Bezeichnung „Hochsauerlandkreis“ vor. und zwar mit Rücksicht auf die auch zum Sauerland gehörenden Kreise Olpe und den Märkischen Kreis.

 

Seit nunmehr 37 Jahren besteht er nun schon, der Hochsauerlandkreis, dessen Autokenzeichen inzwischen zu einem Markenzeichen geworden ist. Natürlich haben wir ja auch alle die kürzlich geführten Diskussionen über die Wiedereinführung der alten Kennzeichen verfolgt. Im Hochsauerlandkreis leben nunmehr rund 270.000 Menschen auf einer Fläche von 1.950 Quadratkilometern. Wirtschaftlich gesehen steht unser Kreis im Grunde auf drei Säulen, nämlich der gewerblichen Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Tourismus.“

 

Ja, auch ich erinnere mich immer noch der Querelen dieser Zeit. Ganz heiße Debatten wurden ja auch um den Ort Grevenstein geführt. Im Grunde waren es dort nur einige wenige Leute, die den Anschluss zu Meschede mit ganz besonderem Eifer verfolgten. Ob diese Lösung wirklich glücklich war, darüber lässt sich wirklich lange philosophieren.

 

 

Kurze Zusammenfassung

 

Beim Amt Hüsten handelt es sich um einen Verwaltungsbezirk, der im Jahr 1837 in der Provinz Westfalen entstand und in wechselnder Form bis zum 31. Dezember 1974 Bestand hatte. Im Jahr 1836 schied Neheim aus der um 1816 gebildeten Bürgermeisterei Neheim aus und erhielt alsdann Stadtrechte. Ein Jahr später wurde aus dem restlichen Gebiet der  Kreis Arnsberg. Der Amtsverband bestand zu dem Zeitpunkt aus den drei Kirchspielen Hüsten, Voßwinkel und Enkhausen, die insgesamt 16 Ortschaften umfassten. Zum 100-jährigen Bestehen des Amtes im Jahr 1937 wurden 19.661 Einwohner auf einer Gesamtfläche von 147,19 Quadratkilometern gezählt. Der Verwaltungssitz blieb Hüsten, auch als der Ort 1941 aus dem Amt ausschied und mit der Stadt Neheim zu der neuen Stadt Neheim-Hüsten zusammengefasst wurde. Neheim-Hüsten blickte nun im vergangenen Jahr bereits auf  die Gründung vor nunmehr 70 Jahren zurück.

 

Man könnte auch  sagen, dass das Fest der „Gnadenhochzeit“ hätte gefeiert werden können.

 

Im Jahr 1961 hatte das Amt bei einer Fläche von 132,02 Quadratkilometern eine Einwohnerzahl von 16.614  Menschen. Zu dieser Zeit gehörten zum Amt Hüsten

die Orte Bachum, Bruchhausen, Echthausen, Enkhausen, Hachen, Hövel, Holzen, Langscheid, Müschede,    Niedereimer, Stemel, Voßwinkel und Wennigloh.

 

Bei der Auflösung des Amtsverbandes am 31. Dezember 1974 fielen 82,56 Quadratkilometer an die Stadt Arnsberg, 41, 19 Quadratkilometer an die Stadt Sundern, 8,22 Quadratkilometer an Wickede und 0,05 Quadratkilometer an Menden. 

 

Das Wappen des Amtes Hüsten zeigte einen silbernen, goldbewehrten Adler, überzogen von einem goldenen mit einem roten belegten „Schräglinksbalken“, so die präzise Bezeichnung. Das Wappen stellt eine Verbindung des Wappens der Grafen von Arnsberg mit dem Wappen der Herren von Wicheln dar, die früher im Amtsbezirk waren. Wie Sie, meine Damen und Herren sehen, bestehen ja auch enge Kontakte unserer St. Hubertus-Schützenbruderschaft zu Wicheln, denn wir sitzen ja hier genau unter dem Eingangstor des früheren Wicheler Herrenhauses, wenn ich das einmal so formulieren soll.

 

Das Amt Hüsten umfasste ja insgesamt 16 Gemeinden und Gutsbezirke. Vorhin vergaß ich bei der Nennung der einzelnen Orte den ausdrücklich erwähnten „Gutsbezirk Melschede“ mit zu erwähnen. Melschede wurde dann am 30. September 1929 in die Landgemeinde Hövel einbezogen. Am 1. April 1935 wurde die Bezeichnung „Landgemeinde“ dann schlicht und einfach in „Gemeinde“ umbenannt.

 

In den 20-er Jahren des vergangenen Jahrhunderts gab das Amt Hüsten auch bereits sehr ansprechende „Heimatkalender“ heraus, in denen wirklich sehr interessante geschichtliche Ausführungen zu finden sind. Vielfach sind sie auch in der plattdeutschen Mundart sehr originell geschrieben.

 

In dem Kalender des Jahres 1928 ist zunächst  der Kalender mit Angabe der Namenstage zu finden. Zu finden sind dort auch alte Bauernregeln sowie die Wetterberichte auf der Basis des bekannten sogenannten „1oo-jährigen Kalenders“. Auch über Himmelserscheinungen wird dort berichtet.

Ganz kurz zitiere ich einige dieser Berichte.

 

„Die Neujahrsnacht hell und klar,

deutet auf ein gutes Jahr.

Wenn Gras wächst im Januar

wächst es schlecht das ganze Jahr“.

 

Auch über die Sternenkunde und die Verbindungen zur Sonne und zum Mond wird allmonatlich berichtet.

 

Es folgen dann z. B. Berichte über den Bau der Röhrtalbahn, auch heute ja wieder ein spezielles Thema, über den Bau der Sorpetalsperre, das Fürstenhaus Freseken und Höllinghofen. über die Geologie des Amtsbezirkes Hüsten wird ausführlich berichtet. Interessant sind auch die Aufzeichnungen aus dem siebenjährigen Krieg aus dem Pfarrbezirk Enkhausen. Natürlich fehlen auch die originellen „Vertellekes“ nicht.

 

Wussten Sie, dass es schon im Jahr 1928 bei der Hüstener Amtsverwaltung schon eine Eheberatungsstelle gab?

 

Jawohl, die Hüstener waren auch damals schon sehr weitsichtig. So wird in dem besagten Heimatkalender des Jahrs 1928 allen jungen Menschen, die den Hafen der Ehe anzusteuern gedenken dieser Tipp gegeben:

 

Zum Nachdenken:

 

Unglückliche Ehen kommen in aller Regel daher, dass man vor der Ehe nicht vorsichtig und nach der Ehe nicht nachsichtig genug ist.

Verliebte sind nun mal wie Streichhölzer, kaum haben sie Feuer gefangen, verlieren sie dann auch schon den Kopf.

 

Daraus folgt diese Nutzanwendung:

 

Brautleute, benutzt die ärztliche Dienststelle der Eheberatungsstelle des Amtes Hüsten!

 

Ja, die Hüstener waren zu dieser Zeit schon sehr weitsichtig.

 

Sehr originell sind dann auch die vielseitigen Werbeanzeigen aus der einst noch sehr engagierten Geschäftswelt in Hüsten. Schließlich arbeiteten zu dieser Zeit in Hüsten auf der „Gewerkschaft“ immerhin etwa 2.000 Mitarbeiter, die es zu ernähren galt. Sehr gerne  des Eingangs zhum Werk der Hüttenwerke Siegerland gelegenen Gasthöfe.   

 

Lichtmess im Klee,

Ostern im Schnee,

Lichtmess hell und klar,

ist ein gutes Wachsjahr.

 

Vielleicht ist auch dieser Hinweis für unsere heutigen Bauern und Landwirte ein guter Hinweis, so auch für unseren diesjährigen Schützenhauptmann. Ich weise ausdrücklich darauf hin, lieber Friedrich, dass dieser Hinweis eine kostenlose Beratung ist.   

 

Nun möchte ich noch kurz auf die Räumlichkeiten der Amtsverwaltung Hüsten zu sprechen kommen.

 

„Am heutigen Tage, dem 15. Oktober 1910, so ist im Protokollbuch der Amtsverwaltung nachzulesen, wurde das neue Amtshaus in Gegenwart verschiedener Ehrengäste und der Amtsversammlung feierlichst dem örtlichen Verkehr übergeben und der Sitzungsaal durch eine Ansprache des Amtmanns und ein auf „Seine Majestät unserer allergnädigsten Kaisers Wilhelm II.  ausgebrachtes Hoch“ eingeweiht.

Mehr als 100 Jahre sind nun seit dieser Zeit vergangen und in allen Schichten unserer Gesellschaft hat sich Vieles geändert. Das Amtshaus ist einer anderen Nutzung zugeführt worden und den Kaiser, der damals „allergnädigst“ begrüßt wurde, existiert ja auch schon lange nicht mehr. In dem Protokollbuch heißt es dann weiter: „damit auch kommende Generationen erfahren, welches Interesse die hohen Behörden und die maßgebenden Personen an dem Wohlergehen des Amtes genommen hätten“. An den Einweihungsfeierlichkeiten nahmen wohl diese Personen teil: Regierungspräsident von Bake, Landrat Droege, Regierungsassessor von Gruben, Graf von Fürstenberg-Herdringen, Freiherr von Wrede-Melschede, Pfarrer Dr. Meckel und der Architekt Lübke. 2Die Feier sei vom schönsten Herbstwetter begleitet gewesen“, so ist im Centräler vom 18. Oktober 1910 nachzulesen. Fast eine ganze Seite wird der Einweihung des Amtshauses gewidmet. Der Regierungspräsident soll sich sehr lobend über die Gestaltung der Räume geäußert haben. Im Anschluss an die Feier begab sich dann die Gesellschaft zu einem großen Festmahl ins benachbarte Gesellenhaus.

 

Es sei noch darauf hingewiesen, dass vor der Errichtung des neuen Amtshauses sich die Geschäftsräume überwiegend in der alten Kösterschen Gastwirtschaft gegenüber der Heilig-Geist-Kirche  befanden.   Nicht von ungefähr wurde dann wohl auch die benachbarte Straße „von Lilienstraße“ benannt, der das Amt  von 1874 bis zu seinem Tod im Jahr  1909 auf „unnachahmliche Weise“ geführt haben soll. Häufig genau muss dann auch wohl berichtet werden, dass er das Amt förmlich „regiert“ haben soll. „In Kösters Kneipe hätten “unvergessliche Originale“ mit „milder Strenge“ ihres Amtes gewaltet, so ist in der Festschrift zum 100-jährigen Bestehen im Jahr 1937 zu lesen.

 

Nach dem Tod des späteren Ehrenamtmannes von Lilien hatte Thüsing die Aufgabe übernommen, sogleich den Bau des Amtshauses einzuleiten. Bis zum Einzug in das neue Domizil brachte er die Verwaltung im Hause Flecke am Mühlenberg unter.

 

Zum ersten Amtsbürgermeister wurde am 7. November 11837 Herr Rühl in sein Amt eingeführt.

 

Bürgermeister, auch Amtmann genannt, waren in den Jahren von 1837 bis 1874 Rühl bis 1844, Huck bis 1845, Koffler bis 1851, Kuhlmann bis 1862, Brahe bis 1874.

1874 übernahm dann  Freiherr von Lilien, Sohn des langjährigen Landrats des Kreises Arnsberg, zwar hauptamtlich, aber im Ehrenamt die Verwaltung des Amtes Hüsten. Von Lilien war examinierter Jurist und brachte in dieser Eigenschaft beste Voraussetzungen für diese Aufgabe mit. Da er adeliger Großgrundbesitzer in Echthausen war, verzichtete er auf ein Gehalt und brachte das dadurch zum Ausdruck, dass er die Bezeichnung „Ehren-Amtmann“ führte. 35 Jahre hat er dieses Amt als ein unvergessliches Original mit großem Erfolg bis zu seinem Tode im Jahr 1909 ausgeübt. Er war der einzige Amtsvorsteher des Amtes Hüsten, der bis zu seinem Tode im Amt geblieben war. Der größte Aufschwung des Amtsbezirkes Hüsten fiel wohl in seine Zeit. Sein Nachfolger war dann der Amtmann Thüsing.

Gleich nach seinem Amtsantritt nahm er den Bau des neuen Amtshauses in Angriff. Bereits am 15. Oktober 1910 wurde dann dieses für die damalige Zeit „so imposante Gebäude“ eingeweiht. Darüber berichtete ich ja bereits. Amtmann Thüsing gab dann im Jahr 1919 infolge der Umwälzungen nach dem Ersten Weltkrieg sein Amt auf.

 

Sein Nachfolger wurde dann der Amtmann Dr. Gunst. In seiner Amtszeit fällt die Kriegs- und Nachkriegszeit, die Zeit der Inflation im Jahr 1923, der Fortfall des Stahlwerkes der „Hüstener Gewerkschaft“, der späteren Hüttenwerke Siegerland AG. Die Weltwirtschaftskrise und die Zeit der Massenarbeitslosigkeit. Trotz alledem fällt in seine Amtszeit auch der Bau der Sorpetalsperre in den Jahren 1925-1932. Als aufrechter, korrekter und humaner Mann fiel er schon nach wenigen Wochen den nationalsozialistischen Machthabern, den sogenannten „kleinen Nazis“ in Hüsten zum Opfer. Er ließ sich vorsorglich wegen dauernder Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzen und kehrte Hüsten dann wohl den Rücken.

 

Sein Nachfolger wurde dann der bisherige hauptamtliche Gemeindevorsteher Johannes Mester aus Hüsten. Als Hüsten dann zum 1. April 1941  aus dem Amtsverband ausschied und mit Neheim zur Stadt Neheim-Hüsten zusammengeschlossen wurde, blieb die Amtsverwaltung bis zur Aufhebung aller Amtsverbände im Rahmen der großen kommunalen Neugliederung zum 1. Januar 1975 weiterhin im Stadtteil Hüsten.

 

Zu dieser Zeit lebten in den 16 Gemeinden des Amtes Hüsten insgesamt 6.044 Menschen.

 

 

Lassen Sie mich nun noch einen kurzen Blick auf das 100-jährige Jubiläum des Amtes Hüsten im Jahr 1937 und das damalige Geschehen der kommunalen Neugliederung werfen. Darüber sind in einer umfangreichen Broschüre recht vielseitige und auch hochinteressante Berichte zu lesen. Ich werde Ihnen nun ganz kurz darüber berichten. Für jeden der einzelnen Orte gibt es dann noch eine ganz persönliche Berichterstattung. Stellvertretend für alle Gemeinden werde ich Ihnen den Müscheder Bericht vortragen.

 

Nun möchte ich noch einen kurzen Blick in das Jahr 1937 richten, denn damals wurde  ja vor nunmehr genau 75 Jahren das 100-jährige Bestehen mit wohl einem großen  Aufwand gefeiert. Aus der etwa 50 Seiten umfassenden Festbroschüre möchte ich Ihnen nun einige Passagen vortragen. Und wenn man sich in diese Zeit versetzt, dann muss man sich schon  sehr deutlich vor Augen führen, dass wir uns in der Zeit des aufkeimenden Nazi-Regimes befanden. Und diese Stimmung wird in der Broschüre natürlich auch sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Und über diese dort erfassten Berichte möchte ich Ihnen nun noch kurz berichten.

 

Das Amtsgebäude befand sich damals in der Hüstener  Rönkhauser Straße, die ebenfalls im Zuge der Gebietsreform umbenannt wurde und heute in Anerkennung  der Leistungen des früheren Bundespräsidenten Dr. Heinrich Lübke seinen Namen trägt.

  

 

Neben Begrüßungsworten des damaligen Landrats und Kreisleiters der NSDAP Dr. Teipel sowie des Amtsbürgermeisters und gleichzeitigen Bürgermeisters der Freiheit Hüsten zum 100-jährigen Amtsjubiläum ist eine Übersicht der verschiedenen Mitglieder der Verwaltungsgremien beigefügt. Ferner wird über die damalige Bevölkerungsbewegung berichtet. So zählte das ehemalige Amt Hüsten mit seinen Gemeinden Bachum, Bruchhausen, Echthausen, Estinghausen, Hachen, Herdringen, Hövel,  Holzen, Hüsten, Langscheid, Melschede, Müschede, Niedereimer, Stemel, Voßwinkel und Wennigloh ,im Jahr 1837 insgesamt 6.044 Einwohner; im Jahr 1936 waren es dann bereits 19.661. Aus diesen Zahlen wird eine Bevölkerungszunahme von 13.617 ermittelt. Ferner ist auch eine Übersicht der Bevölkerungsgliederung erfasst. Daraus ist abzuleiten, dass im Jahr 1936 schon die überwiegende Zahl der Einwohner in den Kleingewerbebetrieben und in der Industrie tätig waren, wogegen 100 Jahre zuvor die überwiegende Zahl der Bewohner noch in der Landwirtschaft  arbeitete.

  

„Damals“, so wird in der Festschrift zum 100-jährigen Bestehen im Jahr 1937 berichtet, „war der Erzbischof von Köln als Kurfürst zugleich auch weltlicher Landesherr. Eine letzte Erinnerung daran waren die doppelarmigen  Wegekreuze, deren einige wenige sich bis in die heutige Zeit erhielten. Von einem politischen Gemeinschaftsleben auf dem Lande kann in diesen Zeiten kaum die Rede sein. Das Gemeinschaftsleben spielte sich meist im Rahmen der Kirchspiele ab.

 

Die Kirche begleitete den Menschen von der Wiege bis zum Grabe und hielt das Kommen und das Gehen in den Kirchenbüchern fest“. Der damalige Landrat und Kreisleiter der NSDAP schreibt in seinem Grußwort der umfassenden Festbroschüre „Möge dem Amt Hüsten mit seiner arbeitsamen Bevölkerung mit dem nunmehrigen Eintritt in das zweite Jahrhundert eine weitere glückhafte Entwicklung beschieden sein, die im Zeichen der neuen Zeit getragen wird von dem großen Aufbauwerk unseres Führers und Reichskanzlers, Adolf Hitler“.

 

Der damalige Amtsbürgermeister und Bürgermeister der Freiheit Hüsten fügt hinzu: „Heimatverbundene Gesinnung wob das Band, das die Gemeinden des Amtsbezirks nun hundert Jahre umschlingt. Aus dem urwüchsigen  Boden der Heimat schöpften sie alle, ob Bauern, Handwerker oder Arbeiter immer wieder lebendige Kraft zu fleißigem Wirken und hohen Gedanken, aber auch zu frohen Stunden. Aus der Heimaterde heraus erwuchs in ihnen darüber hinaus die Liebe und Treue zu Volk und Vaterland, die kerndeutsche Art. So war es und so soll es fernerhin bleiben. Die Kräfte und Werte, die uns in der nun verflossenen alten Zeit die engere Heimat schenkte,  wollen wir fördern und sie nutzen zu ehrlichem Schaffen an dem großen Werke, das uns der Führer des neuen Reiches zur Aufgabe gestellt hat: Zur Mitarbeit an der wahren Volksgemeinschaft als dem ehernen Fundament und an dem stolzen Granitbau des geeinten deutschen Vaterlandes.“

Zu dieser Zeit ahnte natürlich noch niemand, welches Leid in der Folge über unser Vaterland hereinbrach. 

 

In dieser Festbroschüre wird nach einigen allgemeinen, ortsbezogenen Berichten  anschließend noch über die einzelnen, dem Amt Hüsten zu gehörenden Orte, berichtet. Und nun komme ich zum Schluss meiner Ausführungen. Ich hoffe, dass ich Ihnen ein wenig über die geschichtlichen  Bereiche vermitteln konnte. Ich danke Ihnen für Euer/Ihr aufmerksames Zuhören und die gezeigte Disziplin während meiner Ausführungen. Aber jetzt wird es doch höchste Zeit, mit einem „kühlen Blonden“ auf ein weiterhin gutes Gelingen der künftigen Schützenfeste im kurkölnischen Raum anzustoßen. Ich sage nun: „Gut Schluck und Prost“!!!

 

M ü s k e d e

Jo, vey   hett laiw dat Julennest,

am Biärgeshang geliägen 

Denn Müskede use Heimat es,

defüär lö vey dat Liäwen.

 

Dat vey diär Jule ähnlich sind,                                                          

dat mat ues jiäder loten:

Denn Dummheit nit te finnen es

op uesen Duarpesstroten.

 

Hubertus, uese Schutzpaträun,

vey alleteyt verehret.

Dei häugen Jägers in oller Teyt,

dei hett ne ues bescheret.

 

Un Müskede nit te denken

ohn´Hubert, ohne Jule.

Jo, vey hett laiw dat störge Nest

un nit bläuss met der Miule.

 

 

 

 

Quellenangabe:

- Heimatkalender für den Amtsbezirk Hüsten 1928

Werden/Wachsen/Wirken

- Vom Wandel der Zeit – Kreisverwaltungen im Hochsauerlandkreis von 1817 – 2007 (erschienen 2007) 

 

- Privatarchiv Albert Hoffmann